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Pillenplagiate per Post

"Keine Beipackzettel, keine Dosierungsanweisung, keine Verpackung, kein Hinweis eines Arztes oder Apothekers", sagt Marcus Redanz, Mitarbeiter des Zolls am Frankfurter Flughafen in einem Interview. Er betont: "Wer sich illegal Arzneimittel aus dem Internet bestellt, um ein paar Euro zu sparen, verstößt nicht nur gegen geltendes Recht. Er setzt auch seine Gesundheit aufs Spiel."

Im Jahr 2007 haben die Zöllner am Frankfurter Flughafen 2500 Sendungen sichergestellt. Bereits über 6000 waren es allein in den ersten zehn Monaten des Jahres 2008. Das Internet macht es den Anbietern leicht, ihre häufig gefälschte Ware an den Mann zu bringen. "Die meisten Medikamente, die wir beschlagnahmen, sind mit großem Abstand Potenzmittel", erklärt Zollmitarbeiterin Sandra Wichterich. "Doch wir finden auch Haarwuchsmittel, Schlankmacher und Anabolika, die bei Bodybuildern für mehr Muskeln sorgen sollen."

Nur Apotheken dürfen Arzneimittel über den Postweg einführen. Jeder andere verstößt gegen deutsches Recht. Werden die Zollmitarbeiter fündig, erhält die Zollbehörde am Bestimmungsort die Sendung. Diese gibt sie an die Staatsanwaltschaft weiter, die ihrerseits die Ermittlungen aufnimmt. Von Art und Umfang der Lieferung hängt es dann ab, was dem Besteller der Arzneimittel blüht: Arzneimittelrecht, Betäubungsmittelrecht und auch das Markenrecht können verletzt worden sein. Viele Internetbesteller verdrängten jedoch die rechtlichen Nebenwirkungen, wissen die Kollegen vom Zoll.


Vorsicht, Fälschung!

Das Bundeskriminalamt (BKA), Zollbehörden, Weltgesundheitsorganisation (WHO), die EU-Kommission und auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind sich einig: Die Zahl gefälschter und illegal in den Verkehr gebrachter Arzneimittel ist dramatisch gestiegen. Nicht ohne Grund: Während die Arzneimittelsicherheit hierzulande dank des sicheren Versorgungsweges über die Apotheke weltweit an der Spitze liegt, hat die Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln die Tore für den illegalen Markt weit geöffnet.

Gerade im Ausland oder im Internet sind die Schnäppchenpreise oft verführerisch – aber oft entsprechen die Arzneimittel dann nicht dem Original.

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Rezeptfreie Medikamente

Auch Arzneimittel, die Sie ohne Rezept des Arztes in der Apotheke kaufen können, erfordern eine fachkundige Beratung und sind aus guten Gründen apothekenpflichtig.

Neben Medikamenten, die Ihnen Ihr Arzt auf Rezept verordnet, bietet Ihnen die Apotheke eine Vielzahl von Arzneimitteln, die Sie ohne Rezept erhalten, die es aber gleichzeitig nur in der Apotheke gibt.

Diese Produkte hat der Gesetzgeber aus gutem Grund unter den besonderen Schutz und die Aufsicht der Apotheke gestellt – denn wie die rezeptpflichtigen Medikamente sind auch sie hoch wirksame Arzneimittel und damit eine ganz besondere Ware.

Sie sind deshalb besonders, weil ihre Inhaltsstoffe in spezieller Weise im Körper eingreifen und bestimmte, abgestufte Wirkungen erzielen.

Diese rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Arzneimittel müssen, so will es der Gesetzgeber, so gut geschützt werden, dass die Apotheke sie Ihnen nicht einmal in der Selbstbedienung anbietet. Sie müssen Ihnen vom Fachpersonal ausgehändigt werden und heißen deshalb OTC-Arzneimittel (OTC steht für ›over the counter‹ = über die (Beratungs)theke). Allein diese gesetzliche Regelung zeigt Ihnen, wie gut die Qualität dieser Arzneimittel sein muss. Denn wenn sie nicht wirken würden, wenn sie ohne Beratung jedem zugänglich sein sollten, wäre dieser Aufwand wohl kaum nötig.

Sie können sich also darauf verlassen, in der Apotheke hoch wirksame Arzneimittel bei ganz individueller und persönlicher Beratung zu bekommen.

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